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January 6th, 2011 von Redaktion

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, seit sich die staatlichen Regelungen auf diesem Gebiet verändert hat, ein beliebtes Werbethema der Versicherungen. Doch sollte man sich da nicht vorschnell zu einem Versicherungsabschluss drängen lassen. Einmal sollte vor jedem Abschluss natürlich ein Versicherungsvergleich stehen, um unter den Versicherungen die günstigste herauszufinden. Und bevor man diesen Versicherungsvergleich anstellt, sollte man sich überlegen, ob das versicherte Risiko denn überhaupt vorliegt oder nicht schon durch andere Versicherungen abgedeckt ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt dann ein, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die erste Frage ist die, wann dieser Fall eintreten kann. Das könnte durch einen Unfall geschehen.

Wenn dieser Unfall am Arbeitsplatz geschieht und man selbst ihn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, tritt die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber die Prämie allein zahlen muss, ein. Sie zahlt alle Kosten einschließlich der Rehabilitation und auch eine Unfallrente, wenn man bleibende Schäden davon trägt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für diesen Fall nicht notwendig; das Risiko ist bereits durch eine andere Versicherung, für die man noch nicht einmal selbst Prämien bezahlen muss, gedeckt.

Dasselbe gilt, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt. Auch da muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten einschließlich einer Rente übernehmen. Etwas anderes kann nur zum Tragen kommen, wenn man selbst ganz oder teilweise Schuld hat.

Danach sollte man prüfen, wie schnell es denn zu einer Berufsunfähigkeit kommen kann. Wer einen sehr speziellen Beruf ausübt, ist das Risiko größer, wie wenn er in einem allgemeineren Beruf tätig ist. Ein Beispiel: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn einem Dachdecker ein Bein amputiert werden muss. Passiert das aber einem Büroangestellten, kann dieser seinen Beruf weiterhin ausüben, auch wenn er jetzt im Rollstuhl sitzt.

Diese Abgrenzung ist nicht immer einfach und daher bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch oft ein Streitpunkt mit den Versicherungen. Bevor diese eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, versuchen sie, den Verletzten in die Lage zu versetzen, seinen Beruf weiter auszuüben. Dann sind sie von der Leistung frei. Im Falle des Büroangestellten ist Derartiges je nach den Versicherungsbedingungen nicht auszuschließen. Für die Wiedereingliederung nach dem Unfall ist nämlich die Berufsgenossenschaft oder das Integrationsamt zuständig, die notfalls sogar Umbauten beim Arbeitgeber bezahlen, um die Beschäftigung weiterhin zu ermöglichen.

Dazu kommt noch die Unterscheidung zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Auch die Erwerbsunfähigkeit ist versicherbar. Am besten betrachtet man beides im Zusammenhang mit einer privaten Rentenversicherung. Dann hat man zumindest noch teilweise etwas von den gezahlten Beiträgen, auch wenn man nicht berufsunfähig wird.

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