VL Fonds
Vermögenswirksame Leistungen für den Fondskauf nutzen!
Obwohl durch Vater Staat gefördert, nutzen immer noch nicht alle Arbeitnehmer die Vorzüge vermögenswirksamer Leistungen (vL).
Diese Geldleistungen des Arbeitgebers stehen aber grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, die auf Grund eines Einzelarbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags geregelt sind.
Berechtigt sind alle Arbeiter und Angestellte, Beamte, Soldaten, Richter, Auszubildende, Aushilfen und sogar Teilzeitarbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine staatliche Förderung kann derjenige in Anspruch nehmen, der als Alleinstehender nicht mehr als 17 900 Euro und Ehepaare, die nicht mehr als 35 800 Euro verdienen.
Niemand sollte sich diese Möglichkeit, bis zu 40 Euro monatlich vom Chef dazu zu bekommen, entgehen lassen.
Der Staat will die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern und unterstützt daher die vermögenswirksamen Leistungen mit Zulagen.
Diese werden nicht zusammen mit Lohn oder Gehalt ausgezahlt, sondern direkt auf einen Bausparvertrag oder das Fonds-Konto überwiesen.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitnehmer selbst, in welcher Form die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass es sich um eine Anlageform handeln muss, die den im Vermögensbildungsgesetz genannten Anlageformen entspricht.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen nicht in einen Bausparvertrag einfließen lassen will, nutzt diese für den Erwerb von Anteilscheinen an einem Wertpapier- Sondervermögen und legt in Investmentfonds an. Die staatlichen Sparzulagen betragen bei einem Bausparplan bis zu 9 Prozent und einem Fondssparplan bis zu 18 Prozent.
Derjenige, der dieser Anlageform den Vorzug gibt, will sich zumeist den Vorteil sichern, in den Genuss einer höheren Rendite zu kommen.
Die Entscheidung, ob vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag oder lieber in Aktienfonds angelegt werden sollen, hängen in erster Linie davon ab, wofür das Geld am Ende der Laufzeit verwendet werden soll.
Ein Fondsparplan eignet sich für Sparer, die das Geld nach Ablauf des Sparplans sofort benötigen und nicht zwingend in eine Immobilie investieren wollen.
Die Laufzeit eines vL Fondssparplans beträgt sieben Jahre, wobei die ersten sechs als Ansparphase gelten. Danach kann der Anleger frei über sein Kapital verfügen und es, nach Bedarf, auch als Einmalzahlung in einem Bausparvertrag anlegen.
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