Krankenversicherung private
Kann sich jeder privat versichern lassen?
In zunehmender Weise stellen sich heutzutage immer mehr Versicherte die Frage, ob ein Krankenkassenwechsel lohnt. Dabei sind die wenigsten Arbeitnehmer darüber informiert, welche Vorzüge unter bestimmten Voraussetzungen auch die private Krankenversicherung für sie bringen kann. Denn grundsätzlich können sich alle Arbeitnehmer privat absichern lassen, die über drei Jahre lang in Folge über ein jährliches Bruttoeinkommen von wenigstens 47 770 Euro verfügen.
Einkommens unabhängig können darüber hinaus alle Freiberufler, Selbstständige und Künstler in den Genuss einer Privaten kommen.
Wer beihilfeberechtigt ist wie beispielsweise Abgeordnete der Länder und des Bundes, sowie Beamte und Richter, können sich ebenso privat versichern lassen.
Nicht zu vergessen ist auch, dass privat versicherte Arbeitnehmer, wie in der gesetzlichen Versicherung auch, vom jeweiligen Arbeitgeber einen 50 prozentigen Zuschuss bis zum gesetzlich festgelegten Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen dazu bekommen.
Wer Einfluss auf die monatlich zu entrichtenden Beiträge nehmen will, kann unter verschiedenen Tarifen wählen. So gestaltet sich der Basistarif einer Privaten als außerordentlich günstig und die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer es exklusiver mag, kann den gehobenen Tarif einer privaten Krankenversicherung wählen. Dieser beinhaltet im Krankheitsfalle eine Chefarztbehandlung, das Belegen eines Einbettzimmers bei einem stationären Aufenthalt und viele andere Annehmlichkeiten, die von einer Gesetzlichen nicht im Leistungspaket enthalten sind.
Als besonders interessant gestaltet sich die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer im Krankheitsfall von einer Krankentagegeld-Versicherung profitieren kann. Denn insbesondere Selbstständige und Freiberufler arbeiten auf eigene Rechnung. Wer da erkrankt, kann also nicht wie andere angestellten Arbeitnehmer auf eine Gehaltsfortzahlung hoffen und geht leer aus.
Bei einer zusätzlichen Krankentagegeld-Versicherung gibt es dann nochmals die Gelegenheit, Gelb einsparen zu können. Durch so genannte Karenzzeiten und den damit verbundenen Leistungsstaffelungen, ist eine individuelle Beitragsgestaltung möglich. In der Praxis bedeutet dies, dass in den ersten Tagen der Erkrankung vom Versicherten noch keine Leistungen bezogen werden können. Die Zahlung eines Krankengeldes setzt erst nach einer vertraglich festgesetzten Zeit mit niedrigen Beträgen ein und erhöht sich schrittweise, bis nach einigen Wochen das endgültige Niveau des vereinbarten Krankengeldes erreicht worden ist.
So kann der Versicherte von niedrigen Beiträgen profitieren, ohne gänzlich auf einen Zusatzschutz verzichten zu müssen. Versicherungsvergleiche können im Vorfeld dazu beitragen, auch Leistungsstaffelungen in Bezug auf die Krankentagegeld-Versicherung abzuchecken.
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