Selbstschuldnerische Bürgschaften

March 26, 2010 on 2:57 am | In Recht |

Eine Bürgschaft für jemanden zu tätigen, dies kann sehr leicht daneben gehen. Bürgen Sie für jemanden bei einem Kredit, müssen Sie eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben.

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft für jemanden zu übernehmen, bedeutet im gewissen Sinn nichts anderes, als wenn Sie selbst einen Kredit aufnehmen würden.

Folgendes Beispiel:
Ein Bekannter von Ihnen möchte einen Kredit aufnehmen. Bei dem Kreditinstitut wird festgestellt, dass Ihr Bekannter einen negativen Schufa-Eintrag hat. Das bedeutet, er hat in Deutschland keine Chance auf einen Kredit, einzige Ausnahme, er hat einen Bürgen, nämlich Sie. Sie müssen dann bei dem Kreditinstitut einen selbstschuldnerischen Vertrag unterschrieben. Voraussetzung, damit Sie überhaupt als Bürge infrage kommen ist, dass Sie eine saubere Schufa, also eine gute Bonität, aufweisen können. Ist das der Fall, dann werden Sie normalerweise als Bürge akzeptiert.
Sie sollten sich bewusst darüber sein, dass die Bank sich im Fall der Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Schuldners, also Ihrem Bekannten, offen hält, sich an Sie zu wenden. In diesem Fall haben Sie keinerlei Chancen, die Ratenzahlungen zu verweigern, da Sie die Bürgschaft übernommen haben. Wie Sie wiederum Ihr Geld bekommen, ist alleine Ihre Sache.

Eine Bürgschaft zu übernehmen, egal wem gegenüber, sollten Sie sich sehr gut überlegen.

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