Berufsunfähigkeitsversicherung, immer wichtiger
November 12, 2008 on 7:22 am | In Berufsunfähigkeit |Seit der Gesetzgeber weitreichende Veränderungen vorgenommen hat,
kommt der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr wichtige Rolle zu,
auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Versicherung handelt.
Aus Sicht des Gesetzebers lag Berufsunfähigkeit dann vor, wenn der Versicherte seinen aktuell ausgeübten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben konnte, wobei seine Leistungsfähigkeit um mehr als die Hälfte gemindert sein musste. Das Risiko der Berufsunfähigkeit, das dieser Definition folgt, ist jedoch seit 2001 durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr abgedeckt.
Auch die frühere Unterscheidung in Erwerbunfähigkeit und Erwerbsminderung wird nicht mehr vorgenommen. Erwerbsunfähigkeit bestand dann, wenn der Versicherte überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen konnte. Der Gesetzgeber spricht heute in jedem Fall von Erwerbsminderung. Kann der Versicherte aufgrund gesundheitlicher Schäden durch einen Unfall oder eine Erkrankung einer Arbeit nur noch weniger als drei Stunden täglich nachgehen, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, die höchstens 40 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres beträgt, wenn er vor 1961 geboren ist. Kann der Versicherte weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, hat er Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente, die höchstens 20 Prozent des Vorjahreseinkommens beträgt. Allerdings kann der Gesetzgeber grundsätzlich eine sogenannte Verweisung aussprechen, was bedeutet, dass er den Versicherungsnehmer auf einen Beruf verweisen kann, den er trotz gesundheitlicher Einschränkungen ausüben könnte.
Die Definitionen der Berufsunfähigkeitsversicherung gestalten sich anders. Entscheidend ist hier die Definition innerhalb der Vertragsbedingungen, allgemein liegt Berufsunfähigkeit jedoch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer seinen bisher ausgeübten und bei Vertragsabschluss angegeben Beruf nicht mehr oder nur noch deutlich eingeschränkt ausüben kann, wobei die Berufsunfähigkeit dauernd oder ununterbrochen über einen längeren Zeitraum, meist sechs Monate, bestehen und ärztlich bescheinigt sein muss. Häufig wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers für die Ausübung seines Berufes unter sechs Stunden täglich liegt. In diesem Fall zahlt die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe und für die vereinbarte Dauer.
Passendes zur Berufsunfähigkeit finden Sie auch bei der Procenta Gmbh. Als wichtig zu betrachten ist eine Tachojustierung von den richtigen Fachleuten ausgeführt.
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