Wodurch kann es zu Berufsunfähigkeit kommen?
October 9, 2008 on 3:51 am | In Berufsunfähigkeit |Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Zweck, das Risiko abzudecken,
wenn gesundheitliche Gründe dazu führen, dass der eigene Beruf nicht mehr
ausgeübt werden kann. Tritt Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung eine
monatliche Rente in vereinbarter Höhe und für die vereinbarte Dauer.
Benachrichtigungen sind mit kostenlose SMS gegeben.
Entgegen der häufigen Annahme nehmen Unfälle nur einen geringer Prozentsatz der Ursachen für Berufsunfähigkeit ein. Weitaus häufigere Gründe, weshalb es zur Berufsunfähigkeit kommt, sind psychische Erkrankungen, Schäden am Bewegungsapparat wie beispielsweise Schäden an der Wirbelsäule, den Knochen und Gelenken oder Muskeln, Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Herz und dem Kreislauf, Erkrankungen des Nervensystems sowie Krebserkrankungen.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer zwar Anspruch auf staatliche Hilfe, allerdings sieht der Gesetzgeber nur noch dann eine Rente vor, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt, der Versicherte also nicht nur seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Zudem müssen einige Voraussetzungen, wie beispielsweise mindestens fünf Jahre Beitragszahlungen, erfüllt sein. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der vereinbarten Höhe und Dauer der Berufsunfähigkeitsrente und nach dem bei Vertragsabschluss ausgeübten Beruf.
Dazu werden die Berufe in der Regel in vier Gruppen eingeteilt und je höher die Gefährdung der Berufsgruppe ist, desto höher ist der Beitrag. In der Praxis bedeutet das, dass Berufe, in denen körperlich oder geistig schwer gearbeitet wird, stärker gefährdet sind und somit der Beitrag von Dachdeckern, Krankenpflegern oder auch Lehrern höher ausfällt als der Beitrag von beispielsweise Kaufleuten oder Beamten.
Allerdings ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für diejenigen möglich, die durch ihre Arbeit kein Einkommen erzielen, zum Beispiel Hausfrauen. Dies hat den Hintergrund, dass die eigentliche Arbeit zwar nicht vergütet wird, jedoch Kosten entstehen würden, wenn eine andere Person im Fall von Berufsunfähigkeit der Hausfrau angestellt werden müsste, um diese Arbeit zu verrichten. In der Regel bleibt die Einstufung in der jeweiligen Berufsgruppe bestehen, auch wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit in einen anderen Beruf wechselt. Daher kann sich der Abschluss einer neuen Versicherung lohnen, wenn der Versicherte in einer weniger gefährdeten Berufsgruppe tätig wird.
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