Neue Risikoprüfung nach Beitragsfreistellung
June 20, 2007 on 4:34 pm | In Lebensversicherung | No Comments(OVB) Manch einer, der vor Jahren eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen hat, erwägt wegen finanzieller Probleme seinen Vertrag zu kündigen. Eine bessere Alternative ist es allerdings, die Police beitragsfrei zu stellen. Konkret: Während eines befristeten Zeitraums werden keine Prämien für den Versicherungsvertrag gezahlt, ein Mindest-Risikoschutz bleibt allerdings erhalten. Außerdem kann man den Vertrag, sobald sich die Finanzen des Versicherungsnehmers wieder verbessert haben, aufleben lassen. Um einen solchen Fall ging es vor dem Oberlandes-gericht Oldenburg in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 U 10/04. Geklärt werden musste die Frage, ob die Versicherungsgesellschaft nach Aufleben der Kapital-Police erneut eine Gesundheitsprüfung beim Policen-Inhaber vornehmen durfte. Die Assekuranz hatte ein Recht dazu, entschied das Oldenburger OLG. Dieses Urteil ist aus folgendem Grund besonders wichtig: Kapital-Lebensversicherungen sind bekanntlich eine Kombination aus Vermögensaufbau und Versicherungsschutz. Der Beitragsanteil, der für die Risikovorsorge verwendet wird, richtet sich nicht zuletzt nach dem Gesundheitszustand des Policen-Inhabers. Wenn sich also während der Beitragsfreistellung bis zur Auflebung des Vertrags eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands ergeben hat, kann der Versicherer möglicherweise einen etwas höheren Anteil vom Beitrag für die Risikovorsorge verwenden. Entsprechend weniger Geld fließt in die Vermögensbildung.
Gesetzliche Unfallversicherung zahlt
June 20, 2007 on 4:34 pm | In Unfallversicherung | No Comments(OVB) Glück gehabt, kann man da nur sagen. Ein Arbeitnehmer verunglückte nämlich in seinem Firmenfahrzeug und trug erhebliche körperliche Schäden davon. Weil die ganze Sache auf einer Dienstreise passiert war, zahlte die gesetzliche Unfallversicherung. Aber damit gab sich der Unfall-Geschädigte nicht zufrieden. Darüber hinaus verlangte er nämlich noch Schmerzensgeld von seinem Chef. Zu unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 8 AZR 349/03. Es ist menschlich verständlich, dass der Geschädigte finanziell weit reichende Ansprüche stellte. Vielleicht wäre es besser gewesen, rechtzeitig privat vorzusorgen, anstatt sich auf eine Klage vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht zu verlassen. Sinnvoll ist es nämlich meistens, eine private Unfallversicherung und vor allem eine Berufsunfähigkeits-Police abzuschließen. Mit beiden werden die gesetzlichen Leistungen, sofern es sie denn überhaupt gibt, erheblich erweitert. Folge: Als Betroffener kann man im Ernstfall seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Anwalt muss Mandant über Honorar informieren
June 20, 2007 on 4:34 pm | In Recht | No Comments(OVB) Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart trafen sich ein Rechtsanwalt und eine Mandantin. Allerdings in einer recht ungewohnten Konstellation. Der Anwalt war nämlich in diesem Fall der Beklagte, seine Mandantin die Klägerin. Diese hatte den Rechtsexperten seinerzeit aufgesucht, weil sie Beistand bei einer recht kniffligen Angelegenheit benötigte. Für den Anwalt bedeutete dieser Fall vergleichsweise viel Arbeit und reichlich Aufwand. Dies teilte er auch seiner Mandantin mit und legte ihre eine Honorarvereinbarung vor. Die Hilfe des Experten sollte umgerechnet 15.000 Euro kosten. Zu diesem Zeitpunkt war dem Anwalt jedoch bereits bekannt, dass seine Mandantin – erstens – Sozialhilfe bezog und – zweitens – die Kosten des Verfahrens nicht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen wurden. In diesem Wissen hätte der Rechtsanwalt, so die Entscheidung des OLG Stuttgart unter dem Aktenzeichen XII U 76/02, seine Mandantin eine entsprechende Honorarvereinbarung nicht unterschreiben lassen dürfen. Er hätte sie darauf hinweisen müssen, dass der Rechtsschutzversicherer für die Kosten nicht gerade steht und die Mandantin bei einem negativen Ausgang des Verfahrens die Kosten alleine tragen musste. Damit aber nicht genug. Angesichts der Honorarhöhe entschieden die Stuttgarter OLG-Richter ebenfalls, dass auch die Gegenseite von Rechtsanwalt und Mandantin das Honorar nicht in voller Höhe übernehmen muss, falls sie im Gerichtsstreit unterliegt. Folge: Der Anwalt bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen, weil er seine Mandantin nicht entsprechend über die Kostensituation aufgeklärt hatte.
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Geschwindigkeitskontrollen dürfen nicht willkürlich sein
June 20, 2007 on 4:33 pm | In Uncategorized | No Comments(OVB) Ein interessantes Urteil für alle Autofahrer kommt vom Bayerischen Obersten Landesgericht unter dem Aktenzeichen 1 ObOWi 221/02. Im vorliegenden Fall ging es um die Geschwindigkeitsübertretung eines Pkw-Lenkers. Der war sauber geblitzt worden und sollte deshalb mit einem längeren Fahrverbot belegt werden. Vor Gericht kamen die zuständigen Behörden jedoch damit nicht durch. Denn es stellte sich heraus, dass die Tempomessung weniger als 200 Meter vor dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung stattgefunden hatte. Dieser Abstand war dem Bayerischen Obersten Landesgericht zu kurz. Positiv formuliert: Temposünden dürfen nur dann sanktioniert werden, wenn das Blitzen mindestens 200 Meter, besser noch mehr, vor Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung stattfindet.
Gleich hohe Rente für Männer und Frauen
June 20, 2007 on 4:33 pm | In Rentenversicherung | No Comments(OVB) Eine wichtige Entscheidung für alle Arbeitnehmer, die schon jetzt oder auch zukünftig Anspruch auf eine Betriebsrente haben, kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 3 AZR 550/03. Kernaussage der Entscheidung: Betriebliche Pensionskassen dürfen die Versorgungsleistungen für Männer und Frauen nicht unterschiedlich hoch ansetzen. Falls dies geschehe, sei es ein Verstoß gegen das so genannte Diskriminierungsverbot. Im vorliegenden Fall sahen die Regeln einer Pensionskasse vor, Männer und Frauen bei der Überweisung von Betriebsrenten unterschiedlich zu behandeln. Männer sollten ihre Leistungen erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten, Frauen bereits ab dem 60. Lebensjahr. Ein früherer Rentenbeginn bei Männern hätte einen monatlichen Abzug bei den Versorgungsleistungen zur Folge gehabt. Ein Betriebsrentner wollte sich mit dieser Ungleichbehandlung nicht abfinden und klagte vor dem Bundesarbeitsgericht gegen jene, wie er empfand, Diskriminierung. Er bekam vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht recht, so dass die beklagte Pensionskasse ab sofort Männer und Frauen bei der Überweisung von Betriebsrenten gleich behandeln muss.
Beiträge zur Unfallversicherung sparen Steuern
June 20, 2007 on 4:33 pm | In Unfallversicherung | No Comments(OVB) Viele Firmenchefs müssen ihr Unfallrisiko überwiegend bei der Berufsgenossenschaft absichern. Das kostet selbstverständlich Geld. Und es stellt sich folglich die Frage, ob sich die Beiträge für diesen Versicherungsschutz Steuern sparend beim Finanzamt geltend machen lassen. Bei richtiger Interpretation eines Erlasses vom Bremer Senator für Finanzen unter dem Aktenzeichen S-2144 – 5786 – 110 ergibt sich, dass die Policen-Prämien als Betriebsausgaben Steuern sparend angesetzt werden dürfen. Und das obwohl mögliche Leistungen aus solch einer Versicherung zu den steuerfreien Betriebseinnahmen zählen. Wer als Firmenchef Stress mit seinem Finanzamt hat, weil dieses entsprechende Versicherungsbeiträge nicht akzeptieren möchte, sollte mit Hinweis auf den zitierten Erlass Einspruch gegen einen negativen Steuerbescheid einlegen.
Keine Schuld am Unfall trotz Handy am Ohr
June 20, 2007 on 4:33 pm | In Unfallversicherung | No Comments(OVB) Telefonieren im Auto ist nur noch mit Freisprechanlagen erlaubt. Falls Pkw-Lenker sich nicht daran halten, droht ihnen – erstens – eine empfindliche Geldbuße, sobald sie von der Polizei beim Mobil-Telefonieren erwischt werden. Zweitens aber müssen sie sich auch die (Mit)Schuld zurechnen lassen, falls es während des Telefonierens zu einem Unfall kommt. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Eine ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Münster unter dem Aktenzeichen 3 S 162/03. Im vorliegenden Fall hatte der Pkw-Lenker während der Fahrt telefoniert und war in einen Unfall verwickelt worden. Dieser Unfall war aber letztlich nicht durch die Unachtsamkeit des Autofahrers verursacht worden, sondern weil der Unfallgegner die an einer Kreuzung geltende Vorfahrtsregelung offenbar nicht beachtet hatte. In dem Fall wurde dem Mobil-Telefonierer am Steuer keine Mitschuld zugerechnet. Stattdessen musste der Autofahrer, der die Vorfahrt nicht beachtet hatte, alles auf die eigene Kappe nehmen.
Steuerformulare nicht ignorieren
June 20, 2007 on 4:32 pm | In Steuern | No Comments(OVB) Es muss alles seine gute Ordnung haben, sobald ein Bürger es mit Ämtern und Behörden zu tun hat. Dies scheint bisweilen übertrieben, genauso häufig aber ist das Einhalten formaler Regeln durchaus gerechtfertigt. Vor dem Finanzgericht (FG) Berlin wurde ein recht origineller Fall verhandelt, bei dem es um einen Steuerzahler ging, der im Finanzamt brav das vorangegangene Kalenderjahr abrechnen wollte. Zu diesem Zweck reichte der Fiskus-Kunde als Formular den so genannten Hauptvordruck und die „Anlage N“ ein. Der Haken an der Sache: Die beiden Formulare waren nicht ausgefüllt, sondern so leer wie ein weißes Blatt Papier. Dennoch verlangte der Steuerzahler eine ordnungsgemäße Abwicklung seiner Steuererklärung. Dies wiederum war dem Finanzbeamten auch beim besten Willen nicht möglich. Und auch das Finanzgericht Berlin, das sich mit einer entsprechenden Klage des Steuerzahlers beschäftigen musste, sah unter dem Aktenzeichen 7 K 743/01 keinerlei Handhabe, die Einkommensteuererklärung des Klägers ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die Steuerrichter der Bundeshauptstadt betonten zwar, dass eine Steuererklärung durchaus diverse Mängel haben dürfe, aber leere Formulare seien tatsächlich zu viel des Guten bzw. des Schlechten. Sie forderten den Steuerzahler deshalb eindringlich dazu auf, sowohl den „Hauptvordruck“ als auch die „Anlage N“ vollständig ausgefüllt bei seinem Finanzamt einzureichen. Allgemein stehen der Finanzverwaltung durchaus einige Druckmittel zur Verfügung, um uneinsichtigen Steuerzahlern Beine zu machen. Beispielsweise können die Einkünfte des Fiskus-Kunden geschätzt und auf dieser Grundlage dessen Steuerschuld ermittelt werden. Verständlich ist, dass solche Daumenpeilungen fast immer zu Gunsten des Finanzamts und nicht zum Vorteil des jeweiligen Steuerzahlers ausfallen.
Pech für behinderten Autofahrer
June 20, 2007 on 4:32 pm | In Uncategorized | No Comments(OVB) Ein Behinderter war im täglichen Leben auf einen Rollstuhl angewiesen. Aber auch auf größeren Strecken wollte er mobil sein. Er besaß ein Auto, und trotz seines Handicaps hatte er keine Probleme, mit seinem Vierrad verkehrssicher über die Straßen zu fahren. Problematisch war allerdings das Ein- und Aussteigen. Deshalb kaufte der behinderte Pkw-Lenker einen speziellen Lift, der ihm den Aus- und Einstieg in seinen Wagen erleichterte. Dieser Lift war aber vergleichsweise teuer. Deshalb beantragte der Autofahrer bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch die weigerte sich. Auch vor Gericht zog der behinderte Autofahrer den Kürzeren. Das Bundessozialgericht (BSG) gab der Krankenkasse nämlich unter dem Aktenzeichen B3 KR 23/02 recht. Mit der Begründung, dass gesetzliche Kassen nur die Anschaffungskosten jener Hilfsmittel erstatten müssen, durch die die so genannten Grundbedürfnisse eines Kassenmitglieds abgedeckt werden. Nach Auffassung des höchsten deutschen Sozialgerichts zählt das Autofahren nicht zu den „Grundbedürfnissen“ eines Menschen.
Privater Umweg gefährdet gesetzlichen Unfallschutz
June 20, 2007 on 4:32 pm | In Unfallversicherung | No Comments(OVB) Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung nur während ihrer Arbeitszeit sowie auf dem Weg ins Büro bzw. zur Werkbank und auch zurück. Ein Unfall aber während eines privaten Abstechers kann fatale Folgen haben. Dies zeigt ein Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 2 U 23/03. Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin jeden Tag mit ihrem Auto zur Firma gefahren. Einmal parkte sie ihren Wagen, stieg aus und ging zu Fuß, um noch private Besorgungen zu machen. Da passierte das Unglück, sie wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren. Die gesetzliche Unfallversicherung, von der die verletzte Arbeitnehmerin finanzielle Leistungen forderte, winkte jedoch ab. Begründung: Der Unfall sei während eines privaten Abstechers passiert. Und solche Extratouren stünden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das stimmt, entschied das Bundessozialgericht in letzter Instanz, und erteilte der Klägerin ebenfalls eine Abfuhr. Ausweg ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Die leistet rund um die Uhr, also auch außerhalb des Arbeitsplatzes sowie an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs.
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