Auch Lebensversicherungen sind sinnvoll

August 3, 2008 on 2:07 am | In Lebensversicherung | No Comments

Die gute alte Lebensversicherung, auch für die Altersvorsorge.  

Heerscharen von Versicherungsvertretern sind die letzten Jahrzehnte durch die Lande

gezogen und haben diese angeboten. Für viele Menschen bedeutete eine

Lebensversicherung, abgekürzt LV einen Kapitalschub wenn es zur Auszahlung

gekommen ist.

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Für ausreichenden Hinterbliebenenschutz sorgen

September 6, 2007 on 7:04 am | In Rentenversicherung, Lebensversicherung | No Comments

Wer macht sich schon gern Gedanken über einen Unglücksfall, der das bisherige Leben auf den Kopf stellen kann?

Aber gerade diejenigen, die nicht nur die eigene Absicherung, sondern insbesondere den finanziellen Schutz der Familie ins Auge fassen wenn man als Haupternährer verstirbt, wissen, wie wichtig diese besondere Art der Vorsorge sein kann.

Eine Risiko- Lebensversicherung eignet sich gerade für junge Familien mit kleinen Kindern, die gegebenenfalls auch noch ein Hypothekendarlehen abzuzahlen haben. Fällt der Alleinverdiener dann plötzlich aus, ist es um das finanzielle Wohl der Familie schlecht bestellt und der Ruin vorprogrammiert.

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Neue Risikoprüfung nach Beitragsfreistellung

June 20, 2007 on 4:34 pm | In Lebensversicherung | No Comments

(OVB) Manch einer, der vor Jahren eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen hat, erwägt wegen finanzieller Probleme seinen Vertrag zu kündigen. Eine bessere Alternative ist es allerdings, die Police beitragsfrei zu stellen. Konkret: Während eines befristeten Zeitraums werden keine Prämien für den Versicherungsvertrag gezahlt, ein Mindest-Risikoschutz bleibt allerdings erhalten. Außerdem kann man den Vertrag, sobald sich die Finanzen des Versicherungsnehmers wieder verbessert haben, aufleben lassen. Um einen solchen Fall ging es vor dem Oberlandes-gericht Oldenburg in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 U 10/04. Geklärt werden musste die Frage, ob die Versicherungsgesellschaft nach Aufleben der Kapital-Police erneut eine Gesundheitsprüfung beim Policen-Inhaber vornehmen durfte. Die Assekuranz hatte ein Recht dazu, entschied das Oldenburger OLG. Dieses Urteil ist aus folgendem Grund besonders wichtig: Kapital-Lebensversicherungen sind bekanntlich eine Kombination aus Vermögensaufbau und Versicherungsschutz. Der Beitragsanteil, der für die Risikovorsorge verwendet wird, richtet sich nicht zuletzt nach dem Gesundheitszustand des Policen-Inhabers. Wenn sich also während der Beitragsfreistellung bis zur Auflebung des Vertrags eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands ergeben hat, kann der Versicherer möglicherweise einen etwas höheren Anteil vom Beitrag für die Risikovorsorge verwenden. Entsprechend weniger Geld fließt in die Vermögensbildung.

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