Wer denkt schon an Unfall ?

June 21, 2008 on 9:00 am | In Unfallversicherung | No Comments

Die schönste Zeit des Jahres im Krankenhaus zu verbringen. ? Das dürfte für niemanden schön sein . Jetzt ist die Zeit wieder gekommen wo Koffer gepackt werden und sich auf die Reise in den Urlaub gefreut wird. Sonne, Meer, weichen Sand. Was will man mehr.

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Gesetzliche Unfallversicherung zahlt

June 20, 2007 on 4:34 pm | In Unfallversicherung | No Comments

(OVB) Glück gehabt, kann man da nur sagen. Ein Arbeitnehmer verunglückte nämlich in seinem Firmenfahrzeug und trug erhebliche körperliche Schäden davon. Weil die ganze Sache auf einer Dienstreise passiert war, zahlte die gesetzliche Unfallversicherung. Aber damit gab sich der Unfall-Geschädigte nicht zufrieden. Darüber hinaus verlangte er nämlich noch Schmerzensgeld von seinem Chef. Zu unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 8 AZR 349/03. Es ist menschlich verständlich, dass der Geschädigte finanziell weit reichende Ansprüche stellte. Vielleicht wäre es besser gewesen, rechtzeitig privat vorzusorgen, anstatt sich auf eine Klage vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht zu verlassen. Sinnvoll ist es nämlich meistens, eine private Unfallversicherung und vor allem eine Berufsunfähigkeits-Police abzuschließen. Mit beiden werden die gesetzlichen Leistungen, sofern es sie denn überhaupt gibt, erheblich erweitert. Folge: Als Betroffener kann man im Ernstfall seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Beiträge zur Unfallversicherung sparen Steuern

June 20, 2007 on 4:33 pm | In Unfallversicherung | No Comments

(OVB) Viele Firmenchefs müssen ihr Unfallrisiko überwiegend bei der Berufsgenossenschaft absichern. Das kostet selbstverständlich Geld. Und es stellt sich folglich die Frage, ob sich die Beiträge für diesen Versicherungsschutz Steuern sparend beim Finanzamt geltend machen lassen. Bei richtiger Interpretation eines Erlasses vom Bremer Senator für Finanzen unter dem Aktenzeichen S-2144 – 5786 – 110 ergibt sich, dass die Policen-Prämien als Betriebsausgaben Steuern sparend angesetzt werden dürfen. Und das obwohl mögliche Leistungen aus solch einer Versicherung zu den steuerfreien Betriebseinnahmen zählen. Wer als Firmenchef Stress mit seinem Finanzamt hat, weil dieses entsprechende Versicherungsbeiträge nicht akzeptieren möchte, sollte mit Hinweis auf den zitierten Erlass Einspruch gegen einen negativen Steuerbescheid einlegen.

Keine Schuld am Unfall trotz Handy am Ohr

June 20, 2007 on 4:33 pm | In Unfallversicherung | No Comments

(OVB) Telefonieren im Auto ist nur noch mit Freisprechanlagen erlaubt. Falls Pkw-Lenker sich nicht daran halten, droht ihnen – erstens – eine empfindliche Geldbuße, sobald sie von der Polizei beim Mobil-Telefonieren erwischt werden. Zweitens aber müssen sie sich auch die (Mit)Schuld zurechnen lassen, falls es während des Telefonierens zu einem Unfall kommt. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Eine ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Münster unter dem Aktenzeichen 3 S 162/03. Im vorliegenden Fall hatte der Pkw-Lenker während der Fahrt telefoniert und war in einen Unfall verwickelt worden. Dieser Unfall war aber letztlich nicht durch die Unachtsamkeit des Autofahrers verursacht worden, sondern weil der Unfallgegner die an einer Kreuzung geltende Vorfahrtsregelung offenbar nicht beachtet hatte. In dem Fall wurde dem Mobil-Telefonierer am Steuer keine Mitschuld zugerechnet. Stattdessen musste der Autofahrer, der die Vorfahrt nicht beachtet hatte, alles auf die eigene Kappe nehmen.

Privater Umweg gefährdet gesetzlichen Unfallschutz

June 20, 2007 on 4:32 pm | In Unfallversicherung | No Comments

(OVB) Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung nur während ihrer Arbeitszeit sowie auf dem Weg ins Büro bzw. zur Werkbank und auch zurück. Ein Unfall aber während eines privaten Abstechers kann fatale Folgen haben. Dies zeigt ein Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 2 U 23/03. Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin jeden Tag mit ihrem Auto zur Firma gefahren. Einmal parkte sie ihren Wagen, stieg aus und ging zu Fuß, um noch private Besorgungen zu machen. Da passierte das Unglück, sie wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren. Die gesetzliche Unfallversicherung, von der die verletzte Arbeitnehmerin finanzielle Leistungen forderte, winkte jedoch ab. Begründung: Der Unfall sei während eines privaten Abstechers passiert. Und solche Extratouren stünden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das stimmt, entschied das Bundessozialgericht in letzter Instanz, und erteilte der Klägerin ebenfalls eine Abfuhr. Ausweg ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Die leistet rund um die Uhr, also auch außerhalb des Arbeitsplatzes sowie an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs.

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