Kranken- und Lebensversicherungen nicht nur für Zweibeiner

August 24, 2010 on 5:54 am | In Versicherungen, Rentenversicherung | No Comments

Während wichtige Versicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Haftpflichtversicherung, noch immer von vielen Deutschen ignoriert werden, boomt das Versicherungsgeschäft mit Policen für Vierbeiner, wie beispielsweise die Hundeversicherung.

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Ohne geht es nicht

July 26, 2008 on 6:10 am | In Versicherungen | No Comments

Versicherungen gehören zu dem täglichen Leben in diesem Lande. Was wäre dieses ohne eine Ab oder versichern gegen Schäden, Leistungen oder ähnliches.

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Vergleich von Krankenversicherungen

May 10, 2008 on 7:27 am | In Uncategorized, Versicherungen | No Comments

Zum Arzt zu gehen wenn es notwendig erscheint, einen Krankenhausaufenthalt bei zum Beispiel einer notwendigen Operation. Alltag. Etwas das täglich oft geschieht. Das Mitglied der Krankenkasse legt seine Mitgliedskarte vor, das Arzt oder Krankenhauspersonal rechnet mit der zuständigen Krankenkasse des Versicherten ab.

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Und was jetzt?

April 29, 2008 on 7:41 am | In Versicherungen | No Comments

 Krankenversicherungen gibt es in unserem Lande zuhauf, Krankenhäuser und Ärzte eigentlich auch. Drückt irgendwo der Schuh, wird sich nicht wohlgefühlt oder steht eine Operation an. Ein Arzt oder Krankenhausbesuch winkt. Ganz anders kann es ausschauen wenn ein Aufenthalt im Ausland stattfindet. Die Urlaubszeit beginnt auch grade.

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Was man nach einem Wohnungseinbruch beachten muss

June 20, 2007 on 4:31 pm | In Versicherungen | No Comments

(OVB) Vor allem in der dunklen Jahreszeit, im Spätherbst und Winter, steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche rapide an. Weil die meisten Bewohner und Geschädigten eine Hausratversicherung haben, dürfte es eigentlich im Hinblick auf die Schadenregulierung keine Probleme geben. Doch Vorsicht, die Versicherungsnehmer müssen vor allem ihre „Obliegenheiten“ im Schadenfall beachten. Interessante Entscheidung vom Landgericht (LG) Köln unter dem Aktenzeichen 24 O 328/03: Ein Bestohlener sollte seinem Hausrat-Versicherer so schnell wie möglich eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände zuschicken. Lässt sich der Versicherungsnehmer dafür drei Wochen oder noch mehr Zeit, darf der Versicherer abwinken und die Schadenregulierung verweigern, meinte das Landgericht der rheinischen Domstadt. Einschränkung, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem weiteren Urteil unter dem Aktenzeichen 4 U 189/02: Der Hausrat-Versicherer muss seinen Kunden für den Schadenfall einschlägige Instruktionen gegeben haben. Falls die Assekuranz nicht frühzeitig darauf hingewiesen hat, dass für die Schadenregulierung eine Liste der gestohlenen Gegenstände nötig ist, braucht man sich nach einem Einbruchsdiebstahl nicht unbedingt zu beeilen. Interessant ist auch ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 12 U 108/03. Hier ging es um den angeblich häufig anzutreffenden Fall, dass der Versicherer die Schadenregulierung hinauszögert oder immer wieder neue Steine in den Weg legt. In dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe etwa hatte die Assekuranz von ihrem Versicherungskunden Beweise verlangt, dass in die Wohnung wirklich eingebrochen und dabei Wertgegenstände gestohlen worden waren. Diese Erbsenzählerei ging den Karlsruher OLG-Richtern dann doch zu weit. Sie meinten, dass im vorliegenden Fall die Indizienlage völlig ausreiche, um einen Einbruchdiebstahl mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Kfz-Versicherung muss zahlen

June 20, 2007 on 4:31 pm | In Versicherungen | No Comments

(OVB) Sobald es zum Ernstfall kommt, ist es gut, eine gute KFZ oder LKW Versicherung  zu haben. Doch eine Garantie dafür, dass. wirklich ein Schaden reguliert wird, gibt es nicht. Sobald ein Versicherer seinem Kunden Nämlich ein “grob fahrlässiges” Verhalten nachweisen kann, steht der Schutz auf dem Spiel. So musste vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg Tatsächlich die Frage beantwortet werden, ob im vorliegenden Fall ein “grob fahrlässiges” oder nur ein “fahrlässiges” Verhalten des Versicherungsnehmers vorgelegen hatte.

Dieser hatte infolge einer unachtsamkeit - Während der Fahrt hatte er sein Autoradio bedient - einen Verkehrsunfall verursacht. Der Kfz-Vollkasko-Versicherer wertete stirbt als “grobe Fahrlässigkeit” und verweigerte die Schadenregulierung. Dieser Auffassung widersprach aber das Nürnberger Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen VIII U 4033/04. Kernaussage der Entscheidung: Schäden nach Verkehrsunfällen, die aus einer kurzen Ablenkung des Pkw-Lenkers Während der Fahrt resultierten, Mussten vom Vollkasko-Versicherer abgedeckt werden.

Eine “grobe Fahrlässigkeit”, wie vom Versicherer behauptet, habe es im vorliegenden Fall nicht gegeben.  

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